Was ist Erbpacht?
„Erbpacht“ ist ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Grundstückseigentümer einem anderen das Recht einräumt, das Grundstück für eine bestimmte Dauer zu nutzen und zu bebauen. Im Gegenzug dafür muss der Erbpachtnehmer eine regelmäßige Pachtzahlung an den Grundstückseigentümer leisten.
Der Erbpachtvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, die in der Regel zwischen 30 und 99 Jahren liegt. Während dieser Zeit hat der Erbpachtnehmer das Recht, das Grundstück zu bebauen und für eigene Zwecke zu nutzen, beispielsweise für den Bau eines Hauses oder einer Gewerbeimmobilie. Der Erbpachtnehmer trägt in der Regel auch die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung des Grundstücks.
Im Unterschied zum Kauf einer Immobilie erwirbt der Erbpachtnehmer bei der Erbpacht kein Eigentum an dem Grundstück, sondern lediglich ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum. Am Ende der Laufzeit kann der Erbpachtvertrag verlängert werden oder das Grundstück geht in das Eigentum des ursprünglichen Grundstückseigentümers zurück.
Wird der Erbpachtvertrag nicht verlängert, hat der Erbachtnehmer in der Regel Anspruch auf Entschädigung für das Haus oder die Immobilie, die er auf dem Erbpachtgrundstück gebaut oder gekauft hat. Grundlage hierfür sind die vertraglich vereinbarten Regelungen.
Es ist daher wichtig, den Erbpachtvertrag sorgfältig zu prüfen, bevor man sich für eine Erbpacht entscheidet. Es sollte insbesondere geklärt werden, was am Ende der Laufzeit mit dem Haus oder der Immobilie passiert und ob der Erbpachtnehmer eine Möglichkeit hat, den Erbpachtvertrag zu verlängern.
Erbpacht kann für den Erbpachtnehmer eine interessante Option sein, da er dadurch ohne den Erwerb von Grund und Boden eine Immobilie nutzen und bebauen kann. Gleichzeitig behält der Grundstückseigentümer das Eigentum an dem Grundstück und kann nach Ablauf der Erbpacht über das Grundstück wieder frei verfügen.
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