Mehr Infos

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten nach EU Vo 2019/2088 und EU Taxonomie 2020/852

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Beitrag teilen

Ich möchte gerne mehr Informationen zu der inserierten Immobilie mit der ID 1358 bekommen

Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

[caldera_form id="CF5acf3183c447b"]

Teilen Sie uns gerne Ihr Anliegen mit:

Ich möchte gerne mehr Informationen zu der inserierten Immobilie mit der ID 1360 bekommen

Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

Ich möchte gerne mehr Informationen zu der inserierten Immobilie mit der ID 1361 bekommen

Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 1,19 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

Wichtiger Risikohinweis:


Bei den Angaben auf dieser Internetseite handelt es sich um Werbung. Der Erwerb der durch die Revesta GmbH oder einer ihrer gebundenen Vermittler vermittelten Finanzprodukte ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Maßgeblich und rechtlich verbindlich sind allein die jeweiligen Verkaufsunterlagen des jeweiligen Finanzproduktes (insbesondere das Wertpapierprospekt oder das Wertpapier-Informationsblatt). Jeder Interessent ist gehalten, die jeweiligen Verkaufsunterlagen, insbesondere das vorgenannte das Wertpapierprospekt oder das Wertpapier-Informationsblatt, vor seiner Investitionsentscheidung zu lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers vollends zu verstehen. Die Gestattung eines Wertpapierprospektes oder eines Wertpapier-Informationsblatts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Angaben zu früheren Wertentwicklungen/Auszahlungen sowie Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen/Auszahlungen. Bei diesen Kapitalanlagen gibt es u. U. keine gesetzliche Einlagensicherung. Dieses Angebot ist nur für Investoren geeignet, die das Risiko dieser Anlageform beurteilen und den Eintritt eines Totalverlusts finanziell verkraften können.

Disclaimer
Die auf dieser Webseite dargestellten Informationen stellen keine Aufforderung zur Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Platzierungsgeschäfte oder Anlageberatung von/über Finanzinstrumente dar. Die Informationen basieren auf öffentliche Informationsquellen, die die Verfasser als zuverlässig erachten. Die Verfasser haben die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität geprüft und übernehmen für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Information keine Haftung. Ferner bieten diese Informationen keine Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Aspekte einer Beratung und können keine anleger- und anlagegerechte Beratung durch einen Berater ersetzen. Diese Informationen richten sich ausschließlich an Investoren in dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Revesta GmbH oder ein verbundenes Unternehmen aktuell oder in den letzten zwölf Monaten eine entgeltliche Werbungskooperation mit einem Aktionär des oben genannten Unternehmens eingegangen ist.

Hinweis zu möglichen Interessenkonflikten:
Im Zusammenhang mit der Erbringung der Anlagevermittlung erhält die Revesta GmbH möglicherweise Zuwendungen im Sinne des WpHG von Dritten (z. B. von Emittenten oder anderen Auftraggebern). Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsprovisionen, die von Wertpapieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen, Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt) und Vertriebsfolgeprovisionen geleistet werden. Darüber hinaus kann die Revesta GmbH auf die vermittelten Wertpapiere eine Vertriebsfolgeprovision vom Emittenten erhalten.
Zuwendungen im Sinne des WpHG sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nicht-monetären Vorteile. Die Revesta darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen (nachfolgend auch „Dienstleistungen“) keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistungen sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und steht der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht entgegen.
Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

Ich möchte gerne mehr Informationen zu der inserierten Immobilie mit der ID 1359 bekommen

Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

 

[caldera_form id="CF5def5a96512a2"]

Teilen Sie uns gerne Ihr Anliegen mit: