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Die Revesta GmbH bietet Ihnen hier den Zugang zu der internen Meldestelle des Unternehmens, um zu gewährleisten, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden können, ohne dass der Hinweisgeber Nachteile oder Repressalien für sich befürchten muss.

Sie können hier Hinweise zu Rechtsverstößen geben, die Ihrer Meinung nach einen Rechtsverstoß oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnten.

Sie steht Ihnen frei, ob Sie dies anonym oder unter Nennung Ihrer persönlichen Daten tun möchten.

Ihre Meldung wird hinsichtlich Ihrer Identität vertraulich bearbeitet. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir jedoch gehalten sein, Ihre Identität an Behörden weiterzugeben (z.B. auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafsachen oder auf gerichtliche Anordnung).

Die Dokumentation Ihrer Meldung wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Hinweisgeberverfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung.

Vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße können strafrechtliche Relevanz haben.

Folgende Möglichkeiten, Ihren Hinweis abzugeben, stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. per Telefon (Bandaufnahme): 02801 9884342 
  2. per E-Mail: hinweis@revesta.de 
  3. per nachfolgendem Kontaktformular

Teilen Sie uns gerne Ihren Hinweis zu möglichen Rechtsverstößen oder Ordnungswidrigkeiten mit:

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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 1,19 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

Wichtiger Risikohinweis:


Bei den Angaben auf dieser Internetseite handelt es sich um Werbung. Der Erwerb der durch die Revesta GmbH oder einer ihrer gebundenen Vermittler vermittelten Finanzprodukte ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Maßgeblich und rechtlich verbindlich sind allein die jeweiligen Verkaufsunterlagen des jeweiligen Finanzproduktes (insbesondere das Wertpapierprospekt oder das Wertpapier-Informationsblatt). Jeder Interessent ist gehalten, die jeweiligen Verkaufsunterlagen, insbesondere das vorgenannte das Wertpapierprospekt oder das Wertpapier-Informationsblatt, vor seiner Investitionsentscheidung zu lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers vollends zu verstehen. Die Gestattung eines Wertpapierprospektes oder eines Wertpapier-Informationsblatts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Angaben zu früheren Wertentwicklungen/Auszahlungen sowie Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen/Auszahlungen. Bei diesen Kapitalanlagen gibt es u. U. keine gesetzliche Einlagensicherung. Dieses Angebot ist nur für Investoren geeignet, die das Risiko dieser Anlageform beurteilen und den Eintritt eines Totalverlusts finanziell verkraften können.

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Hinweis zu möglichen Interessenkonflikten:
Im Zusammenhang mit der Erbringung der Anlagevermittlung erhält die Revesta GmbH möglicherweise Zuwendungen im Sinne des WpHG von Dritten (z. B. von Emittenten oder anderen Auftraggebern). Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsprovisionen, die von Wertpapieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen, Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt) und Vertriebsfolgeprovisionen geleistet werden. Darüber hinaus kann die Revesta GmbH auf die vermittelten Wertpapiere eine Vertriebsfolgeprovision vom Emittenten erhalten.
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Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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