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Die Revesta GmbH bietet Ihnen hier den Zugang zu der internen Meldestelle des Unternehmens, um zu gewährleisten, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden können, ohne dass der Hinweisgeber Nachteile oder Repressalien für sich befürchten muss.

Sie können hier Hinweise zu Rechtsverstößen geben, die Ihrer Meinung nach einen Rechtsverstoß oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnten.

Sie steht Ihnen frei, ob Sie dies anonym oder unter Nennung Ihrer persönlichen Daten tun möchten.

Ihre Meldung wird hinsichtlich Ihrer Identität vertraulich bearbeitet. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir jedoch gehalten sein, Ihre Identität an Behörden weiterzugeben (z.B. auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafsachen oder auf gerichtliche Anordnung).

Die Dokumentation Ihrer Meldung wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Hinweisgeberverfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung.

Vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße können strafrechtliche Relevanz haben.

Folgende Möglichkeiten, Ihren Hinweis abzugeben, stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. per Telefon (Bandaufnahme): 02801 9884342 
  2. per E-Mail: hinweis@revesta.de 
  3. per nachfolgendem Kontaktformular

Teilen Sie uns gerne Ihren Hinweis zu möglichen Rechtsverstößen oder Ordnungswidrigkeiten mit:

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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 1,19 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

Wichtiger Risikohinweis:


Bei den Angaben auf dieser Internetseite handelt es sich um Werbung. Der Erwerb der durch die Revesta GmbH oder einer ihrer gebundenen Vermittler vermittelten Finanzprodukte ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Maßgeblich und rechtlich verbindlich sind allein die jeweiligen Verkaufsunterlagen des jeweiligen Finanzproduktes (insbesondere das Wertpapierprospekt oder das Wertpapier-Informationsblatt). Jeder Interessent ist gehalten, die jeweiligen Verkaufsunterlagen, insbesondere das vorgenannte das Wertpapierprospekt oder das Wertpapier-Informationsblatt, vor seiner Investitionsentscheidung zu lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers vollends zu verstehen. Die Gestattung eines Wertpapierprospektes oder eines Wertpapier-Informationsblatts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Angaben zu früheren Wertentwicklungen/Auszahlungen sowie Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen/Auszahlungen. Bei diesen Kapitalanlagen gibt es u. U. keine gesetzliche Einlagensicherung. Dieses Angebot ist nur für Investoren geeignet, die das Risiko dieser Anlageform beurteilen und den Eintritt eines Totalverlusts finanziell verkraften können.

Disclaimer
Die auf dieser Webseite dargestellten Informationen stellen keine Aufforderung zur Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Platzierungsgeschäfte oder Anlageberatung von/über Finanzinstrumente dar. Die Informationen basieren auf öffentliche Informationsquellen, die die Verfasser als zuverlässig erachten. Die Verfasser haben die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität geprüft und übernehmen für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Information keine Haftung. Ferner bieten diese Informationen keine Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Aspekte einer Beratung und können keine anleger- und anlagegerechte Beratung durch einen Berater ersetzen. Diese Informationen richten sich ausschließlich an Investoren in dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Revesta GmbH oder ein verbundenes Unternehmen aktuell oder in den letzten zwölf Monaten eine entgeltliche Werbungskooperation mit einem Aktionär des oben genannten Unternehmens eingegangen ist.

Hinweis zu möglichen Interessenkonflikten:
Im Zusammenhang mit der Erbringung der Anlagevermittlung erhält die Revesta GmbH möglicherweise Zuwendungen im Sinne des WpHG von Dritten (z. B. von Emittenten oder anderen Auftraggebern). Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsprovisionen, die von Wertpapieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen, Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt) und Vertriebsfolgeprovisionen geleistet werden. Darüber hinaus kann die Revesta GmbH auf die vermittelten Wertpapiere eine Vertriebsfolgeprovision vom Emittenten erhalten.
Zuwendungen im Sinne des WpHG sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nicht-monetären Vorteile. Die Revesta darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen (nachfolgend auch „Dienstleistungen“) keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistungen sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und steht der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht entgegen.
Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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