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Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV


 Erstinformation im pdf-Format


1. Name, Anschrift, Kontaktdaten

Revesta GmbH Maulbeerkamp 12 46509 Xanten Tel.: + 49 (0) 2801 - 9884104 Fax: + 49 (0) 2801 - 9884114 Email: info@revesta.de Rechtliche Angaben Vertretungsberechtigt: Ringo Haupt Handelsregister des Amtsgerichts Kleve Handelsregisternummer: HRB 9421 Geschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KWG, insbesondere Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) und Anlageberatung (§1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) sowie die Immobiliardarlehensvermittlung nach §34i GewO, die Darlehensvermittlung nach §34c GewO und die Versicherungsvermittlung nach §34d Abs. 1 GewO. Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.

2. Tätigkeitsart:

Gemeldet bei der IHK zu Duisburg, Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d GewO sowie als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

3. Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummern: Versicherungsvermittlung nach §34d GewO: D-UH3B-Q0BU5-26 Immobiliardarlehensvermittlung nach §34i GewO: D-W-120-ELWP-34 Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60/Anruf) Internetseite: www.vermittlerregister.info Zuständige Registrierungsbehörden für die Anlageberatung und Anlagevermittlung: Aufsichtsbehörde für die Erbringung von Finanzdienstleistungen BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn BaFin Register (www.bafin.de) ID: 122423 Zuständige Aufsichtsbehörde für die Darlehensvermittlung nach §34c GewO Kreis Wesel Der Landrat, Fachdienst Gefahrenabwehr und allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel

4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

5. Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen:

Es werden keine Vergütungen vom Anleger verlangt . Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung werden Zuwendungen von Dritten angenommen die auch behalten werden dürfen.

6. Anschriften der Schlichtungsstellen:

Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es unabhängige Schlichtungsstellen, die unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden können: Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632 10006 Berlin
Telefon: +49 30 20 60 58 – 0
Telefax: +49 30 20 60 58 – 58
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Webseite: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222 10052 Berlin
Telefon: 01802 – 55 04 44 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Telefax: 030 – 20 45 89 31
Website: www.pkv-ombudsmann.de

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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

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Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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