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Eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben, ist in Deutschland für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben. Der Großteil hat die Pflicht, sich bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung durch einkommensabhängigen Beitrag zu versichern, nämlich bei einer der gesetzlichen Krankenkassen.

Der Rest benötigt zwar trotzdem die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung im Krankheitsfall, kann aber selbst entscheiden, in welcher Form er sich versichern möchte.
Er hat die Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung mit risikoabhängiger Versicherungsprämie oder der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Durch Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen sind in den letzten Jahren enorme Versorgungslücken im Gesundheitswesen entstanden.

Diese können geschlossen werden!

Gängigste Zusatzversicherungen:

  • Pflegezusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Anzahl gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland

 Vorteile der PKV:

  • im Berufsleben oft günstiger
  • i.d.R. bessere Leistungen
  • schnellere Terminvergabe
  • ggf. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung

 Nachteile der PKV:

  • bei Vorerkrankungen schwierig
  • im Alter oft teurer
  • Familienversicherung i.d.R. teurer
  • Wechsel des Versicherers i.d.R. schwierig

? Beratung !

Beratung und Vergleich: immens wichtig!

Es gibt viele Für und Wider für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Vor einem Wechsel in die PKV gilt es, genau abzuwägen, ob die Vorteile, die eine PKV bietet, die eventuellen Nachteile überwiegen. Ein Vergleich der verschiedenen Tarife und optimalerweise eine anonymisierte Voranfrage können deutliche Unterschiede der zu leistenden Beitragskosten aufzeigen.

Aber auch in der GKV lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen. Auch beim GKV-Beitrag kann gespart werden. Hier unterscheiden sich die Zusatzbeiträge zwar nur gering – aber bei den Leistungen und dem Service gibt es häufig deutliche Unterschiede.

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Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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