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Revesta – News

Was tun bei einem Wildunfall?

Was tun bei einem Wildunfall?

By R3v3sta-1_2 / 19. November 2018
753 Wildunfälle ereigneten sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im Jahr 2017 durchschnittlich jeden Tag auf deutschen...
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Ist es günstiger, zur Miete zu wohnen, als eine Immobilie zu kaufen?

Ist es günstiger, zur Miete zu wohnen, als eine Immobilie zu kaufen?

By R3v3sta-1_2 / 12. November 2018
Die Kaufpreise für Immobilien sind vielerorts in den letzten Jahren schier explodiert. Auch die Mieten zogen deutlich an, nicht so...
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Noch bis zum 30. November Geld sparen!

Noch bis zum 30. November Geld sparen!

By R3v3sta-1_2 / 8. November 2018
Bis zum 30. November läuft die Frist für einen Kfz-Versichererwechsel. Mit einer guten Auswahl lässt sich die Prämie unter Umständen...
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Wohnungspreisanstieg verlangsamt sich

Wohnungspreisanstieg verlangsamt sich

By R3v3sta-1_2 / 29. Oktober 2018
Manche Marktbeobachter raunen bereits von einer Trendwende: Die Preisentwicklung von Eigentumswohnungen in den zehn größten deutschen Städten hat sich zuletzt...
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Privat Krankenversicherte sehen sich im Vorteil

Privat Krankenversicherte sehen sich im Vorteil

By R3v3sta-1_2 / 22. Oktober 2018
Bei einer Befragung von rund 6.000 gesetzlich und privat Krankenversicherten ließ die Kassenärztliche Bundesvereinigung kürzlich auch erheben, wie GKV und...
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Neue Kfz-Typklassen sorgen für Beitragssprünge – nach oben und unten

Neue Kfz-Typklassen sorgen für Beitragssprünge – nach oben und unten

By R3v3sta-1_2 / 15. Oktober 2018
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine neue Typklassenstatistik herausgebracht, die alle Schadensfälle aus den Jahren 2015 bis 2017 einbezieht....
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Ich möchte gerne mehr Informationen zu der inserierten Immobilie mit der ID 1358 bekommen

Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

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Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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