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Revesta – News

Getriebene des eigenen Erfolgs: offene Immobilienfonds

Getriebene des eigenen Erfolgs: offene Immobilienfonds

By R3v3sta-1_2 / 17. Dezember 2018
Offene Immobilienfonds (OIFs) profitierten in den letzten Jahren von den steigenden Mieten und Kaufpreisen – die allerdings auch mehr und...
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Sind steigende Zinsen eine Bedrohung oder eine Verheißung?

Sind steigende Zinsen eine Bedrohung oder eine Verheißung?

By R3v3sta-1_2 / 13. Dezember 2018
Die US-Notenbank Fed geht konsequent ihren Weg der sukzessiven Leitzinsanhebung, bislang ohne nennenswerte Beeinträchtigung der Konjunktur – obwohl die Befürchtungen...
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Goldpreis tritt auf der Stelle

Goldpreis tritt auf der Stelle

By R3v3sta-1_2 / 9. Dezember 2018
Die Stunde des Assets Gold schlägt nach gängiger Lehre immer dann, wenn die Kapitalmärkte von Krisen erschüttert oder zumindest bedroht...
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Baukindergeld – unbürokratisch?

Baukindergeld – unbürokratisch?

By R3v3sta-1_2 / 30. November 2018
Seit dem 18.09.2018 kann nun das Baukindergeld beantragt werden. Es soll nach der Ende 2005 abgeschafften Eigenheimzulage die Eigentumsbildung im Immobiliensektor...
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Kryptowährungen: Der Anfang vom Ende des Bitcoin?

Kryptowährungen: Der Anfang vom Ende des Bitcoin?

By R3v3sta-1_2 / 27. November 2018
Es ist noch gar nicht lange her, dass sich die halbe Welt die Haare raufte und bereute, nicht früher mal...
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Immobilien-Darlehenssumme binnen zehn Jahren verdoppelt

Immobilien-Darlehenssumme binnen zehn Jahren verdoppelt

By R3v3sta-1_2 / 26. November 2018
Rund 167.000 Euro müssen Immobilienkäufer und Häuslebauer in Deutschland derzeit durchschnittlich fremdfinanzieren. Vor zehn Jahren war es noch in etwa...
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Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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