NRW-Förderung Grunderwerbsteuer
Nach langem Zögern setzt die NRW-Landesregierung nun endlich die versprochene Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum um.
Wer nach dem 1. Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, bekommt vom Land einen Teil der Grunderwerbsteuer erstattet. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbst genutztes Wohneigentum handeln. Es gilt ein fester Fördersatz von 2% des Kaufpreises mit einer Begrenzung des förderfähigen Kaufpreises auf 500.000 Euro.
Die genauen Antragsbedingungen für das Förderprogramm wurden nun von der NRW.Bank bekanntgegeben.
Wer die Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen möchte, erhält unter nachfolgendem Link weitere Informationen und kann sich ab sofort bei der NRW.BANK digital registrieren: https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/presseinformationen/2022/zuschuss-wohneigentum.html
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