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Revesta – News

Immobilienfonds verloren durch Finanzkrise im Schnitt 22 Prozent

Immobilienfonds verloren durch Finanzkrise im Schnitt 22 Prozent

By R3v3sta-1_2 / 14. Mai 2018
Die Finanzkrise von 2008 schlug bei den offenen Immobilienfonds heftig ins Kontor. 18 in Deutschland erhältliche Fonds mussten damals geschlossen...
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Feinheiten beim Wohngebäude-Schutz

Feinheiten beim Wohngebäude-Schutz

By R3v3sta-1_2 / 9. Mai 2018
Wer eine eigene Immobilie besitzt, weiß um die Gefahren, die von verschiedenen Seiten drohen. Ob Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementargefahren...
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Niedrigzinsen kosten Deutsche über 7 Milliarden – allein im 1. Quartal

Niedrigzinsen kosten Deutsche über 7 Milliarden – allein im 1. Quartal

By R3v3sta-1_2 / 3. Mai 2018
Die Liebe der Deutschen zum Sparbuch ist unverbrüchlich, Niedrigzinsen hin oder her. Im internationalen Vergleich lassen die Bundesbürger dadurch jede...
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Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

By R3v3sta-1_2 / 25. April 2018
Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären....
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Fondspolicen: „Einmal abgeschlossen, nie wieder angefasst“?

Fondspolicen: „Einmal abgeschlossen, nie wieder angefasst“?

By R3v3sta-1_2 / 18. April 2018
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen gewinnen kontinuierlich an Beliebtheit. Gerade in Niedrigzinszeiten bieten sie überzeugende Vorteile – zuvörderst ihr Renditepotenzial. Langfristig,...
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Ausweg aus dem Zinsdilemma

Ausweg aus dem Zinsdilemma

By R3v3sta-1_2 / 13. April 2018
Die Deutschen parken einen Großteil ihres Vermögens in Einlagen, die in der aktuellen Niedrigzinsphase kaum Erträge bringen. Die Aktienmärkte sind volatil und zum...
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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

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Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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