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Denken Sie auch über eine Hausrente nach?
Lebenslange Zusatzrente und im vertrauten Eigenheim wohnen bleiben:

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG macht es möglich. Immer mehr ältere Immobilienbesitzer kennen das Problem: Zwar zahlen sie keine Miete, dennoch können sie aufgrund einer niedrigen Rente den wohlverdienten Lebensabend nicht so genießen, wie sie gerne würden. Die Kosten für die eigene Gesunderhaltung steigen. Das Eigenheim ist in die Jahre gekommen und muss instand gehalten sowie altersgerecht umgebaut werden. Schöne Dinge wie zum Beispiel Kulturveranstaltungen oder Reisen, für die man nun genug Zeit hätte, kommen dabei häufig zu kurz.

Viele Senioren kennen für diese Situation nur zwei Lösungen: Entweder schränken sich die Eigentümer in ihrem Leben merklich ein oder sie ziehen in eine günstigere Immobilie. Beide Lösungen sind aber für viele ältere Menschen nicht zufriedenstellend.

Für wen eignet sich die Leibrente?

Beispielrechnung Leibrente

Leibrente vs. Umkehrhypothek

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Die Leibrente: Transparent und sicher

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG hat für diese Menschen ein einfaches Konzept entwickelt, das doppelte Sicherheit bietet:

  • Sie ermöglicht den älteren Eigentümern, den Wert ihrer Immobilie in eine lebenslange Zusatzrente umzuwandeln – sowohl Alleinstehenden als auch Paaren. Die Empfänger dieser sogenannten „Immobilienleibrente“ haben somit einen größeren finanziellen Spielraum, um aktiv ihre besten Jahre zu genießen.
  • Die Empfänger der Leibrente bekommen notariell grundbuchgesichertes Wohnrecht – ein Leben lang. Sie haben die Gewissheit, in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben zu können.
  • Ebenso wird die Rentenzahlung durch eine Reallast im Grundbuch abgesichert.
  • Auch wenn das Eigentum der Immobilie an die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG wechselt: Der Berechtigte ist durch erstrangige Grundrechte wie ein Eigentümer so abgesichert, dass ein Nutzungsverlust der vertrauten Immobilie ausgeschlossen ist. Selbst im Falle eines Zahlungsausfalles oder nochmaligem Verkaufs der Immobilie sind diese Rechte sicher und nicht umgehbar.

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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

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Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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