More info

Grunderwerbsteuer

Steuer, die auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben wird und beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Der Steuersatz beträgt zwischen 3,5 % (Bayern und Sachsen) und 6,5 % (z. B. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) der Bemessungsgrundlage.

Notar- und Grundbuchkosten

Da der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes in Deutschland eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages gesetzlich voraussetzt, gehören auch diese Kosten zu den einzukalkulierenden Nebenkosten. Diese Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis und der Höhe des Bankdarlehens.
Im Allgemeinen sollte man von etwa 1,5 Prozent Notarkosten ausgehen.

Um Eigentümer eines Grundstücks werden zu können, ist in Deutschland eine Eintragung in das Grundbuch zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein amtliches Register, in dem alle Beurkundungen über die Rechte an Grundstücken verzeichnet sind, beispielsweise Eigentum, Grundschuld oder Hypothek. Mit der Führung der Grundbücher sind die Grundbuchämter, in der Regel die Amtsgerichte, betraut. Diese bitten den Käufer zusätzlich zur Kasse: Hier werden noch einmal etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises fällig.

Im Schnitt sollte man also etwa 2 Prozent des Kaufpreises für die Notar- und Grundbuchkosten einplanen.


Maklergebühren

Wer als Käufer einer Immobilie oder eines Grundstückes die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, hat in der Regel auch die Maklergebühren als zusätzliche Nebenkosten zu berücksichtigen. Diese liegen in der Regel zwischen 3 Prozent und bis zu 6 Prozent - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Modernisierungskosten

Je nach Zustand der Wunschimmobilie und den eigenen Ansprüchen können Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten erforderlich sein. Die hierfür anfallenden Kosten sollten ebenfalls zu den Nebenkosten beim Hauskauf gerechnet werden. Insbesondere bei Bestandsbauten können Sanierungsarbeiten wie die Erneuerung der Fenster und des Daches oder die Dämmung der Außenwände notwendig sein. Ausmaß und Kosten der Modernisierung sollten zwingend vor dem Immobilienkauf kalkuliert werden. Aber auch bei Neubauten können zusätzliche Kaufnebenkosten für die Gartenbepflanzung oder Pflasterarbeiten anfallen.

Baunebenkosten

Bei der Planung der Baufinanzierung für ein Eigenheim werden häufig die Baunebenkosten außer Acht gelassen. Dabei können die Kosten für Notar, Makler, Grundbuch- und Finanzamt einen beträchtlichen Anteil der Gesamtkosten beim Hausbau ausmachen. Wird dieser Kostenpunkt bei der Kalkulation der Baufinanzierung nicht berücksichtigt, kann unter Umständen eine teurere Nachfinanzierung erforderlich werden.

Grundsätzlich sollte man alle Nebenkosten durch vorhandenes Eigenkapital decken können.

Beitrag teilen

Ich möchte gerne mehr Informationen zu der inserierten Immobilie mit der ID 1358 bekommen

Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

Teilen Sie uns gerne Ihr Anliegen mit:

[caldera_form id="CF5acf3183c447b"]

Teilen Sie uns gerne Ihr Anliegen mit:

Ich möchte gerne mehr Informationen zu der inserierten Immobilie mit der ID 1360 bekommen

Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

Ich möchte gerne mehr Informationen zu der inserierten Immobilie mit der ID 1361 bekommen

Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 1,19 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

Wichtiger Risikohinweis:


Bei den Angaben auf dieser Internetseite handelt es sich um Werbung. Der Erwerb der durch die Revesta GmbH oder einer ihrer gebundenen Vermittler vermittelten Finanzprodukte ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Maßgeblich und rechtlich verbindlich sind allein die jeweiligen Verkaufsunterlagen des jeweiligen Finanzproduktes (insbesondere das Wertpapierprospekt oder das Wertpapier-Informationsblatt). Jeder Interessent ist gehalten, die jeweiligen Verkaufsunterlagen, insbesondere das vorgenannte das Wertpapierprospekt oder das Wertpapier-Informationsblatt, vor seiner Investitionsentscheidung zu lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers vollends zu verstehen. Die Gestattung eines Wertpapierprospektes oder eines Wertpapier-Informationsblatts durch die zuständige Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Angaben zu früheren Wertentwicklungen/Auszahlungen sowie Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen/Auszahlungen. Bei diesen Kapitalanlagen gibt es u. U. keine gesetzliche Einlagensicherung. Dieses Angebot ist nur für Investoren geeignet, die das Risiko dieser Anlageform beurteilen und den Eintritt eines Totalverlusts finanziell verkraften können.

Disclaimer
Die auf dieser Webseite dargestellten Informationen stellen keine Aufforderung zur Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Platzierungsgeschäfte oder Anlageberatung von/über Finanzinstrumente dar. Die Informationen basieren auf öffentliche Informationsquellen, die die Verfasser als zuverlässig erachten. Die Verfasser haben die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität geprüft und übernehmen für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Information keine Haftung. Ferner bieten diese Informationen keine Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Aspekte einer Beratung und können keine anleger- und anlagegerechte Beratung durch einen Berater ersetzen. Diese Informationen richten sich ausschließlich an Investoren in dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Revesta GmbH oder ein verbundenes Unternehmen aktuell oder in den letzten zwölf Monaten eine entgeltliche Werbungskooperation mit einem Aktionär des oben genannten Unternehmens eingegangen ist.

Hinweis zu möglichen Interessenkonflikten:
Im Zusammenhang mit der Erbringung der Anlagevermittlung erhält die Revesta GmbH möglicherweise Zuwendungen im Sinne des WpHG von Dritten (z. B. von Emittenten oder anderen Auftraggebern). Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsprovisionen, die von Wertpapieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen, Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt) und Vertriebsfolgeprovisionen geleistet werden. Darüber hinaus kann die Revesta GmbH auf die vermittelten Wertpapiere eine Vertriebsfolgeprovision vom Emittenten erhalten.
Zuwendungen im Sinne des WpHG sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nicht-monetären Vorteile. Die Revesta darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen (nachfolgend auch „Dienstleistungen“) keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistungen sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und steht der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht entgegen.
Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

Ich möchte gerne mehr Informationen zu der inserierten Immobilie mit der ID 1359 bekommen

Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

 

[caldera_form id="CF5def5a96512a2"]