Steuer, die auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben wird und beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Der Steuersatz beträgt zwischen 3,5 % (Bayern und Sachsen) und 6,5 % (z. B. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) der Bemessungsgrundlage.
Da der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes in Deutschland eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages gesetzlich voraussetzt, gehören auch diese Kosten zu den einzukalkulierenden Nebenkosten. Diese Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis und der Höhe des Bankdarlehens.
Im Allgemeinen sollte man von etwa 1,5 Prozent Notarkosten ausgehen.
Um Eigentümer eines Grundstücks werden zu können, ist in Deutschland eine Eintragung in das Grundbuch zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein amtliches Register, in dem alle Beurkundungen über die Rechte an Grundstücken verzeichnet sind, beispielsweise Eigentum, Grundschuld oder Hypothek. Mit der Führung der Grundbücher sind die Grundbuchämter, in der Regel die Amtsgerichte, betraut. Diese bitten den Käufer zusätzlich zur Kasse: Hier werden noch einmal etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises fällig.
Im Schnitt sollte man also etwa 2 Prozent des Kaufpreises für die Notar- und Grundbuchkosten einplanen.
Wer als Käufer einer Immobilie oder eines Grundstückes die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, hat in der Regel auch die Maklergebühren als zusätzliche Nebenkosten zu berücksichtigen. Diese liegen in der Regel zwischen 3 Prozent und bis zu 6 Prozent - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Je nach Zustand der Wunschimmobilie und den eigenen Ansprüchen können Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten erforderlich sein. Die hierfür anfallenden Kosten sollten ebenfalls zu den Nebenkosten beim Hauskauf gerechnet werden. Insbesondere bei Bestandsbauten können Sanierungsarbeiten wie die Erneuerung der Fenster und des Daches oder die Dämmung der Außenwände notwendig sein. Ausmaß und Kosten der Modernisierung sollten zwingend vor dem Immobilienkauf kalkuliert werden. Aber auch bei Neubauten können zusätzliche Kaufnebenkosten für die Gartenbepflanzung oder Pflasterarbeiten anfallen.
Baunebenkosten
Bei der Planung der Baufinanzierung für ein Eigenheim werden häufig die Baunebenkosten außer Acht gelassen. Dabei können die Kosten für Notar, Makler, Grundbuch- und Finanzamt einen beträchtlichen Anteil der Gesamtkosten beim Hausbau ausmachen. Wird dieser Kostenpunkt bei der Kalkulation der Baufinanzierung nicht berücksichtigt, kann unter Umständen eine teurere Nachfinanzierung erforderlich werden.