4 wichtige Versicherungen für den Bauherren:
Wenn es um die Sicherheit auf der Baustelle geht, kommt der Bauherr um seine Verantwortung nicht herum. „Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder Bauherr haben sollte. Denn er haftet für alle Schäden, die vom Bau und Grundstück ausgehen, sofern kein anderer verantwortlich ist. Das kann existenzielle Folgen haben“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.
Die Risiken sind zahlreich: Herabstürzende Teile können Passanten verletzen oder Autos beschädigen, Kinder können in die Baugrube fallen. Wichtig hierbei ist eine ausreichende Deckungssumme, der BdV empfiehlt eine Höhe von fünf Millionen Euro. Wer in Eigenregie baue, müsse den Versicherungsschutz entsprechend erweitern, so Boss. Der Versicherungsschutz gilt bis zur Abnahme des Gebäudes. Für Fertighäuser gibt es Sondertarife mit niedrigen Prämien.
Quelle: procontra-online
Während der Bauphase können Feuer, Explosionen oder Blitzschlag zu hohen Schäden führen und die Arbeit von Monaten zunichte machen. Hiergegen hilft eine Feuer-Rohbau-Versicherung. Allerdings deckt diese eben nur Schäden durch Feuer, nicht aber durch Sturm oder Hagel ab. Hier bietet sich dann eine Wohnungsversicherung an. Dass diese sich lohnen kann, zeigt ein Blick in die GDV-Statistik: 2015 zahlten die Versicherer Leistungen in Höhe von 4,6 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend.
Quelle: procontra-online
Für den Fall, dass die Baugrube voll Wasser läuft oder Vandalen den Rohbau verwüsten, empfiehlt es sich eine Bauleistungsversicherung zu haben. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mit abgedeckt werden, teilt der GDV mit. Hier sollten aber die Leistungskataloge der Anbieter genau miteinander verglichen werden, da es hier zu starken Abweichungen bspw. im Bezug auf den Ausschluss von Schadensauslösern kommt. „Der Bauherr sollte mit Baufirma und Handwerkern klären, ob sich diese am Beitrag beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht“, erläutert Verbraucherschützerin Boss.
Quelle: procontra-online
Beim Hausbau packt meist nicht nur die Baufirma, sondern auch die Verwandtschaft bzw. Freunde und Bekannte mit an. Kommt es hier zu Arbeitsunfällen sind diese – egal ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten – über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Bauherr muss sie aber zuvor bei der Bau-Berufsgenossenschaft melden, sonst droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Der automatische Schutz gilt jedoch nicht für den Bauherren und seinen Ehepartner, betont der GDV. „Auch Familienangehörige sind nicht immer automatisch geschützt. Verletzt sich beispielsweise der Vater beim Entladen eines Lkw, so gilt dies als übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie, für die der gesetzliche Schutz nicht greift.“ Solche Fälle werden von einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung abgedeckt, die auch für sämtliche Hilfskräfte abgeschlossen werden kann.
Quelle: procontra-online
Abgesichert vom ersten Spatenstich bis zum Einzug
Als Bauherr haften Sie für alle entstandenen Schäden.
Sichern Sie sich deshalb vor Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer angestrebten oder bereits begonnenen Bautätigkeit stehen, ab!
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