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In der Haftpflicht- und Hausratversicherung gibt es gewisse Gesetzmäßigkeiten. Kaum erscheint ein neues beliebtes Handymodell auf dem Markt, passieren massenweise versicherte Missgeschicke mit dem Vorgängermodell; steht eine Fußball-WM an, fallen reihenweise Fernseher von der Wand.

Versicherungsbetrug wird oft als „Volkssport“ verharmlost, dabei handelt es sich um eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft, bei schwerem Betrug sogar bis zu zehn Jahre. Dessen ungeachtet hat jeder 20. Deutsche laut Umfrage bereits seine Versicherung beschummelt, Dunkelziffer unbekannt. Meist betrifft es Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.

Statt das Risiko einzugehen, erwischt zu werden, kann man das nicht mehr gemochte Gerät allerdings ebenso gut einfach weiterverkaufen. Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird nämlich keineswegs ein neues erstattet. Vielmehr gilt der Zeitwert als Entschädigungsgrundlage, also der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Um diesen Wert abschätzen zu können,
schauen die Versicherungsmitarbeiter nicht selten bei Ebay & Co. nach, wie viel für vergleichbare Geräte gezahlt wird. Ein Verkauf über solche Plattformen bringt also ebenso viel ein wie ein Versicherungsbetrug – und das mit deutlich weniger Stress, Aufwand und Risiko.

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