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GESAMTAUSSCHÜTTUNG VON 140,1 % NACH NUR 27 MONATEN FÜR UNSERE INVESTOREN DES CLUB DEALS BOSTON I DER DEUTSCHE FINANCE GROUP

Unsere Kunden können sich nach nur 27 Monaten über einen Ertrag ihres Investments in Höhe von 40,1 % freuen. Die Gesamtausschüttung ist bereits auf die Konten unserer Kunden ausgezahlt worden.

Die DEUTSCHE FINANCE GROUP bietet Privatanlegern Zugang zu institutionellen Club Deals und exklusiven Investments, u.a. aus dem Life-Science-, Biotech- und Lab-Offices-Bereich.

Unsere Kunden haben mit dem „DF Deutsche Finance Investment Fund 15 – Club Deal Boston I“, einem institutionellen Club Deal der Assetklasse „Lab-Offices/Life-Science Immobilien“, im Jahr 2019 gemeinsam mit finanzstarken institutionellen Investoren in die Entwicklung eines innovativen Lab-Office Projekts, einer Kombination aus Labor- und Büroflächen für Nutzer aus dem Bereich Life-Science und Biotechnologie, in der Wissensmetropole Boston investiert.

Die Deutsche Finance bietet als volllizensierte Kapitalverwaltungsgesellschaft auch Privatanlegern die Möglichkeit, auf Augenhöhe mit institutionellen Anlegern zu agieren. Ausschlaggebend für den beeindruckenden Erfolg ist der Investmentstil: Anstatt passive Investments in begrenzten Märkten mit Klumpenrisiken und hohem Hebel einzugehen, setzt die Deutsche Finance auf ein breites, global gestreutes Portfolio mit intelligenten Wertsteigerungsstrategien, deren nachhaltiger Erfolg seit Jahren durch testierte Bilanzzahlen belegt wird.

Gerade in Zeiten hoher Inflation sowie unruhiger und volatiler Börsenkurse sind diese Investments mit den planbaren Erträgen eine gute Möglichkeit, einen langfristigen Vermögensaufbau zu betreiben.

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Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit uns zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis inkl. 19 % MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.

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Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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