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Augen auf bei der Elektroauto-Absicherung!

Noch ist die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen sehr überschaubar – Anfang 2019 wurden gerade einmal gut 83.000 registriert, bei einem Gesamtbestand von 47 Millionen. Doch die Zuwachsraten sind beachtlich. So wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres über 31.000 E-Mobile verkauft. Im Zuge der verschärften Klimawandel-Debatte, aber auch angesichts immer praxistauglicherer neuer Modelle dürfte die Nachfrage weiter rasant steigen.

Wer sich einen Stromer zulegt, sollte bei der Versicherung ins Kleingedruckte schauen (lassen) und keineswegs nur auf den Preis. Denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. So sucht man den Begriff „Akku“ – der immerhin das in der Regel teuerste Bauteil eines E-Autos beschreibt – in vielen Versicherungsbedingungen vergebens. Muss der Akku wegen eines Defekts ausgetauscht werden, drohen viele Halter auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es sei denn, der Schaden wurde bei einem Unfall verursacht, dann zahlt die Vollkaskoversicherung ebenso wie im Rahmen einer Allgefahrendeckung. Auch wenn ein Akkuschutz enthalten ist, kann er sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Expertenrat bei der Versicherungsauswahl zahlt sich daher aus.

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Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat.

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