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Interessenkonflikte im pdf-Format

Information über mögliche Interessenkonflikte

Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen unserem Haus, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern und vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken, stellen wir Ihnen nachfolgend mögliche Interessenkonflikte und die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnahmen dar.

1. Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Haus, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, unseren Lieferanten oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind auf der einen und unseren Kunden auf der anderen Seite. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben bei folgenden Wertpapierdienstleistungen /-nebendienstleistungen:

a) in der Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis) aus unserem eigenen (Umsatz-)Interesse am Absatz von Finanzanlagen,

b) in der Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird) aus unserem eigenen (Umsatz-)Interesse am Absatz von Finanzanlagen,

c) beim Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsfolgeprovisionen oder andere geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen der Anlageberatung und Anlagevermittlung;

d) durch die erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern;

e) bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter;

f) aus Beziehungen zu Emittenten von Finanzanlagen/Produktgebern, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen;

g) durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;

h) aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der mit diesen verbundenen Personen oder

i) bei der Mitwirkung von unseren Mitarbeitern in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Finanzprodukte (z.B. Investmentfonds) Gegenstand unserer Beratung sind.

2. Zuwendungen
Unser Haus bietet die Dienstleistungen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung auf Provisionsbasis an. Wir erhalten für unsere Dienstleistungen vom Anbieter der jeweiligen Finanzanlage, von der Verwahrstelle oder von dem Maklerpool, dem wir angeschlossen sind, eine vertraglich vereinbarte Provision. Bei dieser Provision kann es sich um eine Abschlussprovision (also aus dem Ausgabeaufschlag) und/oder um eine Vertriebsfolgeprovision handeln. Darüber hinaus erhalten wir zum Teil auch geldwerte Leistungen im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Werbemittel. Damit Sie einen Überblick darüber erhalten, in welcher Art und in welchem Umfang uns Zuwendungen in Geld und/oder in Form von geldwerten Leistungen gewährt werden, haben wir Ihnen Einzelheiten dazu nochmals in einem separaten Informationsblatt Informationen über den Empfang von Zuwendungen zusammengefasst. Hierauf dürfen wir an dieser Stelle ergänzend verweisen.

3. Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen beeinträchtigen, verpflichten wir uns bei der Erbringung der oben genannten Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen, jederzeit durch sorgfältiges, ehrliches, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der Kundeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Dies bedeutet, dass wir Sie als Kunden stets unabhängig von eigenen Vertriebsinteressen für bestimmte Finanzanlageprodukte beraten werden.

Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen umfassen kann:

(1) Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet.

(2) Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;

(3) Schulungen der Mitarbeiter;

(4) Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei Ausgestaltung und Umsetzung von Vertriebsvorgaben.

(5) Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems.

Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compliance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden entsprechend dieser Policy darauf hinweisen.
Diese unvermeidbaren Interessenkonflikte werden den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss mitgeteilt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung des Kunden stets auf informierter Basis getroffen wird.

Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.

Stand: 01.01.2021

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